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Die Stadtteilvertretung Spreeinsel

Stadtteilvertretung Spreeinsel
Fischerinsel 5, 10179 Berlin

Anne Wagner-Junker, Sprecherin
E-Mail: info@spreeinsel.de

Berlin, den 11. Dezember 2000

Pressemitteilung der Stadtteilvertretung Spreeinsel


Derzeit liegt im Hauptstadtreferat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch bis übermorgen der Bebauungsplan I-218 zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung aus.

Die Stadtteilvertretung Spreeinsel macht darauf aufmerksam, daß eine Stellungnahme der Stadtteilvertretung im Sinne einer dezidierten Auseinandersetzung mit den Planinhalten nicht möglich ist aufgrund der mangelnden Informationen zum Bebauungsplan seitens der zuständigen Behörde.

Es scheint uns, das möchte die Stadtteilvertretung ausdrücklich feststellen, als habe sich das Hauptstadtreferat mit dem Niedergang der demokratischen Planungskultur der zweiten Hälfte der 90er Jahre nunmehr an diesem Ort der Konflikte um Spreeinsel-Schloßplatz-Fischerinsel besondere Zurückzuhaltung auferlegt. Wohl schenkt die Behörde den, planungsrechtlich ohnehin unzureichenden, Formen der Bürgerbeteiligung nur noch insofern Bedeutung zu, als abzuhakende Verfahrensschritte ohne die entsprechende Information der Betroffenen und einer größeren Berliner Fach-Öffentlichkeit als bürokratischer Akt durchgeführt werden?

Die Stadtteilvertretung Spreeinsel begrüßt die durch die Ausweisungen des Bebauungsplanes beabsichtigte Stärkung der Spreeinsel als Wohnstandort. Unklar aufgrund der mangelnden Informationslage ist die Funktion des in der östlichen WA-Fläche dargestellten Baukörpers mit annähernd 40 m Tiefe mit bis zu vier Geschossen.

Die Stadtteilvertretung Spreeinsel schlägt vor, auf die beiden Kerngebietsausweisungen zwischen Scharren- und Gertraudenstraße zugunsten der Erweiterung der Grünfläche zu verzichten. Nach dem durch Bauleitplanung in allen umliegenden Quartieren bestehende Grünflächen überplant werden, bestünde hier die Möglichkeit einen qualitätvollen kleinen Stadtteil-Park zu errichten, in dessen Mitte der historische Grundriss der Petrikirche angedeutet sein könnte. Dieser Park würde erheblich zur Steigerung der Wohnqualität der nördlich angrenzenden Wohnhäuser führen.

Durch die Kerngebiete würden die Wohnungen aufgrund des mittelalterlichen Straßenprofils der Scharrenstraße in unzulässiger Art und Weise verschattet und wären unserer Ansicht nach nicht mehr zum Wohnen geeignet. Dies gilt insbesondere für den geplanten Baukörper westlich des Petrikirchplatzes, da es sich hier um Bestandswohnen handelt. Neu zuziehende Bewohner in den Block östlich der Brüderstraße werden ihre Wohnungswahl in Wissen um die Enge zu treffen haben, für die bereits an der Scharrenstraße ansässigen Bewohner ist dies ein erheblicher Eingriff, der viele zum Wegzug bewegen wird.

Zu Problematik der künftigen Verkehrsabwicklung im Zuge der Gertraudenstraße/-brücke möchten wir an dieser Stelle nicht eingehen, da dies erst Sinn macht, wenn endlich ein vielfach - und hiermit erneut - angemahntes integratives Verkehrskonzept für die Innenstadt vorliegt, über das man sich verständigen kann.

Südlich der Gertraudenstraße: Hier wiegt die mangelnde Informationslage der vorliegenden Planung noch erheblich schwerer als für den nördlichen B-Planbereich, da dieser Baukörper nur Fragen aufwirft und offensichtlich in einem scharfen Gegensatz zu Ausweisungen im bezirklichen B-Plan 1-58 "Fischerinsel", der im Sommer 2000 von der BVV-Mitte angenommen wurde, steht. Dieser Bereich gehört wohl unbestreitbar städtebaulich zur Fischerinsel und wäre diese Ausweisung auch noch während der Auslegung o.g. Planes Bestandteil gewesen, hätte es mit Sicherheit erheblich mehr Einwendungen von Bürgern gegeben, als es ohnehin schon gab.

Der ausgewiesene Baukörper rückt bis auf 5 m an die bestehende Nord-Westfassade der Schwimmhalle heran, die bekanntermaßen ausschließlich von dort belichtet wird. Bei einer vorgesehenen Gebäudehöhe von sechs Geschossen werden die bauordnungsrechtlich vorgesehenen Mindestabstandsflächen, die der Sicherung der gesunden Arbeits- und Wohnverhältnisse dienen sollen, auf das Gröbste unterschritten. Wie die 'besonderen städtebaulichen Gründe', aufgrund derer die Abstandsflächen unterschritten werden können, angesichts der absoluten Verschattung einer öffentlichen Schwimmhalle, zu dem außerhalb des Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, begründet werden wird, war nicht zu erfahren.

Ein weiterer Widerspruch zwischen den Ausweisungen dieses und des Fischerinsel-B-Planes ist die Ausweisung einer Straße, die im aktuellen B-Plan keine Fortsetzung findet, sondern praktisch an der Rückfassade des geplanten Gebäudes endet. Dies ist uns unerklärlich. Sollte diese Straße nicht im Erdgeschoss des geplanten Gebäudes fortgesetzt werden, kann das unserer Auffassung nach nur zur Änderung des Bebauungsplanes führen, das diese Straße als Sackgasse ohne Wendehammer nicht den rechtlichen Bestimmungen entspricht.

Nach den schlechten Erfahrungen, die wir Bürger in den letzten Jahren mit den Planungen in unserem Stadtteil gemacht haben, befürchten wir dahinter die Absicht, mit einer Änderung des B-Planes Fischerinsel gleich noch die eine oder andere Änderung durchzuführen und nachdem mit diesem Baukörper schon die zweite Fläche der Planwerksideologie auf der Fischerinsel Fuß gefaßt hat, weitere dementsprechende Flächen auszuweisen. Anders läßt sich für uns die völlige Ignoranz der Existenz der Schwimmhalle nicht erklären.

Beabsichtigt der Senat, auch noch die Bürger, die sich für die Belange ihres Wohn-Umfeldes einsetzen, zu vergraulen?

Andreas O. Heinz, Sprecher Tel. 204 04 85
Anne Wagner-Junker, Sprecherin (V.i.S.d.P.)

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