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Die Stadtteilvertretung Spreeinsel

Logo "Stadtteilvertretung Spreeinsel"

Stadtteilvertretung Spreeinsel
c/o Stadtteilvertretung Wilhelmstraße (Büro)
Gertrud-Kolmar-Straße 4
10117 Berlin

Anne Wagner-Junker, Dipl. Phil., Sprecherin

Postanschrift der Stadtteilvertretung Spreeinsel:
Fischerinsel 5, 12-06
10179 Berlin-Mitte

28. April 2004

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hauptstadtreferat
Behrenstraße 42
10117 Berlin

auch per Fax 90 20 56 59

Stellungnahme zum Bebauungsplan Spittelmarkt 1-2b

Die Bebauung 1-2b gibt gewissermaßen den "Startschuß" für folgende weitere Kleinplanungen, die die jetzige hohe Aufenthaltsqualität des Friedrichswerder und des Spittelmarktes als Grünzug und als zentraler städtischer Platz zerstören. In der Begründung zur Bebauung wird dieser wichtige Standortfaktor "Gesundes Leben" vollständig bagatellisiert und durch Verharmlosung und Verflachung in der Beschreibung in seiner Bedeutung heruntergespielt. Ein nachhaltiges Berlin ist hier nicht mehr zu erkennen. Die Bebauung 1-2b ist aus neuerer Erkenntnis der Darlegungen des Rates für NACHHALTIGE Entwicklung, im April 2001 von der Bundesregierung berufen, für MEHR WERT FÜR DIE FLÄCHE: DAS ZIEL-30-ha FÜR DIE NACHHALTIGKEIT BEI DER ENTWICKLUNG VON STADT UND LAND. Ein auf unser Thema passendes Zitat, S. 13 der Empfehlungen, sollte die Senatsverwaltung zum Nachdenken und Einhalten veranlassen: "Bei den Wohnwünschen vieler Menschen steht heute nicht mehr einfach eine größere Quadratmeter-Zahl im Vordergrund. Sie sind einerseits motiviert durch den Wunsch nach urbaner Prägung, andererseits aber auch durch die Ablehnung von Lärmbelastungen, Verkehrsproblemen und von sozialen Missständen in den Städten. Die mangelnde Umweltqualität und die in manchen Städten als problematisch empfundene soziale Lebensqualität und Sicherheit werden als Motivation für den Wegzug vor allem junger Familien mit Kindern und Alleinerziehender aus der Stadt genannt. In dieser Hinsicht stehen die Kommunen vor großen Aufgaben, um die soziale Flexibilität des Wohnens insbesondere für Familien mit Kindern zu erhöhen, Wohnungstausch zu ermöglichen, die soziale Integrität von Wohnquartieren in Zeiten erhöhter Migration zu erhalten und die Wohnqualität für Kinder zu verbessern. Zu der neueren urbanen Unwirtlichkeit gehört auch das mancherorts (noch) ungelöste Problem, wie große innerstädtische Grünflächen - die Inseln der Landschaft innerhalb der Stadt, mithin eine Umkehrung der Traditionell als "Verinselung" von Landschaft bezeichneten Situtation - genutzt und in ihrer Qualität erhalten werden können."

Mit der Vernichtung der Geschützten Grünfläche um den Spindler-Brunnen werden die Rückzugsmöglichkeiten und Ruhepunkte für 10.000 Anwohner (ungezählt die Mitarbeiter bspw. Auswärtiges Amt usw.) ganz klar unzulässig verringert. Ökologisch notwendige natürliche Lebenszonen (die entgegen der Meinung mancher im südlichen Berliner Grün lebenden Politiker besonders auch in einer Großstadt notwendig sind) werden durch solche Planungsumsetzungen verkleinert. Das führt zwingend zum Entzug der natürlichen Lebensgrundlagen in den Innenstädten.

Konkreter Einwand, betreffend die Gesetzlich Geschützte Grünfläche Spittelmarkt / Spindlerbrunnen:

  • In der öffentlichen Auslegung der Planung Spittelmarkt 1-2b wird ein Baufeld auf einer öffentlichen, Gesetzlich Geschützten Park-Grünfläche dargestellt, ohne diese als solche - "geschützte Grünfläche" - ín den Unterlagen zu benennen. Ersatzlose Bebauung ist gesetzwidrig. Falls der B-Plan 1-2b weiter verfolgt wird, muß gleichwertiger Ersatz in der Planungsverfolgung ausgewiesen werden. Bisher ist dieser gleichwertige Ersatz - nachprüfbar - in 1-2b nicht ausgewiesen. Statt dessen werden von der bearbeitenden Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung während der laufenden Öffentlichen Bürgerbeteiligung irreführende Informationen ausgegeben. Auf jeder Planzeichnung ist klar erkennbar, daß der Ruhe- und Erholungsplatz des von Hecken eingerahmten und mit Geschützter Grünfläche flankierten Spindlerbrunnen den größten Teil der Fläche einnimmt, die als zu bebauende Fläche im B-Plan 1-2b ausgewiesen ist. In einer undatierten Veröffentlichung vom 20.4.2004 (Dateinamensspeicherung) "Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung" wird zum Spindlerbrunnen unter 1.) doch tatsächlich behauptet: "Der Spindlerbrunnen ist von dem Vorhaben, das Gegenstand des Bebauungsplanes 1-2b ist, nicht direkt betroffen. Er könnte sogar in seiner heutigen Lage verbleiben. Während der Bauphase wird er durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigungen geschützt." Also ist er indirekt betroffen? Wie indirekt wird allerdings vorsorglich nicht genauer ausgeführt. Der Verbleib jedoch ist vollständig bezweifelbar, da zu einem Brunnen nicht nur die Tassen und die Wasserleitung gehören, sondern ein geräumiger Aufenthaltsplatz, der den Brunnen erst lebendig werden läßt und erlebbar macht. Zitat weiter: "Um jedoch seinen Standort aufzuwerten" (???), "soll der Brunnen im Zuge der Herstellung des neuen Quartiersparks von der heutigen Position in die Grünanlage Friedrichswerder verlegt werden ... Die Anforderungen an die Gestaltung des Quartiersparks werden noch in einer gesonderten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermittelt." Ermitteln! Da ist nichts mehr zu ermitteln - die Stadtteilvertretung Spreeinsel hat im Auftrag der BürgerInnen dieses Verbringen bereits im November 2003 an verantwortlicher Stelle vorgeschlagen und die Notwendigkeit deutlich gemacht.

Da bis heute nicht die erforderliche Landschaftsgestaltung für die Parkgestaltung erfolgte - die Bebauung des Friedrichswerder mit den Townhouses stellt insgesamt eine weitere Dezimierung der vorhandenen Grünflächen dar -, ist der vorliegende B-Plan 1-2b wegen des entscheidenden Mangels des vollwertigen Ersatzes - sowohl der entsprechenden Grünfläche als auch vor allem wegen des damit bevorstehenden vollständigen Verlustes der hohen Aufenthaltsqualität des Spindlerbrunnen-Platzes abzulehnen. Im übrigen leiten sich diese Schlußfolgerungen auch aus der Begründung zum Bebauungsplan selbst her, bei genauem Lesen der entsprechenden Ausführungen zu den natürlichen Lebensumständen - auch in Großstädten! Desweiteren sei angemerkt: die nach dem Planwerk Innenstadt gezeichnete Fassung, wonach der Brunnen am St. Nimmerleinstag auf einer Verkehrsinsel im tosenden Verkehr stehen soll, also auf eine kleine grüne Fläche am Verkehrsstrom von 80.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden, an der U-Bahnstation Spittelmarkt kommen soll, ist eine nicht hinnehmbare Hilflosigkeit in der Planung, die die völlige Ungewißheit über die Jahre der Weiterentwicklung des Spittelmarktes genau verdeutlicht. Diese Planungen tragen sichtbar nicht dazu bei, daß Lebens- und Aufenthaltsqualität erhalten bleibt, oder - was zwingend wäre - in der gleichen Dimension und besser neu entsteht. Sie sind auch - was die geplante Verbringung des Spindlerbrunnens auf eine Verkehrsflächeninsel betrifft - entgegen jeder Behauptung unhistorisch. Es gab auf der (Bsp. 1931) existierenden Verkehrsinsel keinen Brunnen!

Der Dreh- und Angelpunkt der Gesamtplanung - die gesamte Planung als sogenannter "Stadtumbau" legitimierende Brechung der Straßenführung Gertraudenstraße / Leipziger Straße als (!) Bundesfernverkehrsstraße - der geplante und mit starkem Eingriff in das Stadtgefüge ausgewiesene und die Finanzkasse der Stadt Berlin und des Bundes stark belastende vorgesehene Abriß der beiden Gertraudenbrücken (wieder eine geplante Denkmalvernichtung des Bauwerkes Gertraudenbrücke!) auf der Argumentationsbasis des Planwerkes Innenstadt dient erwiesenermaßen nicht einer lebenswerten Stadtgestaltung sondern nur und ausschließlich der weiteren Gewinnung von Grundstücken zur Vermarktung. Das wäre an sich ein respektabler Grund, die zahlreich vorhandenen Planungskapazitäten bei SenStadt auch erfolgreich einzusetzen, um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen und die Vermarktung mit stadtverträglichen und kulturellen Komponenten der Stadtentwicklung zu versehen. D. h. in Kaufverträgen, Investitionsplanungen usw. die Auflagen so zu gestalten, daß einvernehmliche Stadtgestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität geplant und gebaut wird. Es reicht eben nicht Schwarz-Pläne zu zeichnen, sondern es fehlen Phantasie, Kultur-Qualität und Historische Fachkenntnis zur Platzgestaltung, Fassadengestaltung usw. - schlicht, es mangelt den verantwortlichen Planern und Architekten an Raumgefühl und Vorstellung von innovativer Metropolenfunktion für die durchaus fortschrittlichen Neuerungen nach dem Fall der Mauer in der Berliner Verfassung, Kunst, Kultur und Wissenschaft! Die Planung Spittelmarkt war DIE Chance, eine andere, als langweilige Planungskultur aufzustellen, zu entwickeln.

Daß im 1-2b als Entwurf Bürohaus Arch. Neumann ausgewiesene, zu bauende Projekt ist wieder nur "ein Investorenhühnerstall mit Lochfassade" (Berliner Zeitung) - genau der gleiche langweilige Bau, wie er nach dem Abriß des Ahornblattes an der Gertraudenstraße / Fischerinsel 2003 errichtet worden war. Dieses Gebäude steht, wie viele andere Gebäude in diesem Einzugsgebiet, leer!

Ein Büro-Neubau Spittelmarkt 1-2b ist aus stadtplanerischer Sicht vor den aktuellen Aufrufen zur nachhaltigen Stadtentwicklung nicht zwingend erforderlich - stadtgestalterisch eine Katastrophe und nicht synchron mit den aufgestellten Rahmenbedingungen. Aus diesen Gründen ist der B-Plan 1-2b zurückzustellen, d. h. zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen
Begründung: Die Herauslösung des B-Planes Spittelmarkt 1-2b aus dem Gesamt B-Plan 1-2 ist auffallend nicht gelungen. Die vorgestellte Planung läßt erkennen, daß die Rahmenbedingung der Gesamtplanung gegenwärtig nicht umsetzbar sind. Da die Summe mehr als ihre einzelnen Teile darstellt, verliert die durchaus attraktive Planung der städtebaulichen Neuorientierung des Spittelmarktes ihren inneren, notwendigen und dynamischen Zusammenhang. Die herausgelösten B-Pläne erzielen eine Einzel-Lösung, die den Stadtentwicklungsgedanken nicht mehr verfolgen, sondern nur noch die Vermarktung einer Fläche legalisieren. Deshalb ist dieser "erste" B-Plan 1-2b abzulehnen. Das große Planvorhaben, und somit die Idee des Planwerkes Innenstadt an der innerstädtischen Platzgestaltung Spittelmarkt, ist damit an dieser Stelle tot, mit 1-2b kommt eine Totgeburt zur Welt.

Es gibt in der Öffentlichen Auslegung keine Entwurf zum Landschaftsplan / Grünplan. Der wäre im Sinne der Erhaltung der gegenwärtigen, hervorragenden Aufenthaltsqualität des besonnten Ortes der innerstädtischen Grünzug-Wirkung des Friedrichswerder erforderlich. Bevor dieser Landschaftsplan mit der Integration des Spindlerbrunnens nicht aufgestellt ist, ist die Wiedererrichtung des Spindlerbrunnen nicht verbindlich. Aus diesem Grunde ist der B-Plan 1-2b als Einzelplan abzulehnen.

Zu neuen Straßen im Gebiet Friedrichswerder gibt es konkret keine Straßenbauplanung. Aus diesem Grunde ist der B-Plan 1-2b abzulehnen.

Zum Tiefbau: Seitens der Wasserversorgung ist keine Aussage vorhanden, seitens der Wasserbetriebe war zu erfahren, daß nicht ersichtlich ist, wer evtl. neue oder umzubauende Anlagen plant und finanziert. D. h. diese Planung existiert nicht, obwohl sie notwendig ist.

Die sozialen, gesellschaftlichen und ökonomischen Fakten für die direkten Wohn- und Lebensverhältnisse der ca. 2.000 direkten Anwohner und im Einzugsgebiet lebenden ca. 10.000 Einwohner sind in der Öffentlichen Auslegung zur Bürgerbeteiligung nicht erkennbar dargestellt, d. h. der Verlust der Aufenthaltsqualität an diesem Ort wird sichtbar verschwiegen.

Dargestellt jedoch ist bei der Abwägung aller Belange in der Begründung zum B-Plan 1-2b die weitere Versiegelung der Fläche von jetzt 77% auf dann ca. 96%, die negative Beeinflussung der natürlichen Luft und Sonnenverhältnisse sowie die schon jetzt zu hohen Immissionswerte und schon jetzt zu hohen Lärmpegel (EU-Gesetze!!) in dieser Wohngegend und die damit entstehenden Nachteile in diesen Bereichen und für den erforderlichen Luftaustausch usw. - der vollständige Verlust der notwendigen Voraussetzungen für Luftaustausch usw. (!!!)

Das läßt die Schlußfolgerung zu: Diese Planung ist geeignet, auf die Bewohner keine Rücksicht zu nehmen, indem sie elementare Lebensbedingungen mißachtet. Das platte Übernehmen historischer Grundrisse der gebauten Städte des 19. Jahrhunderts - die das 1999 verabschiedete Planwerk Innenstadt dem Grundriss und der Bruttogeschoßfläche nach annähernd wieder errichten will - hat vergleichsweise in jüngster Zeit weltweit keine derart visionslosen, einseitigen, kurzsichtigen und unsozialen Herangehensweisen für eine Metropole hervorgebracht wie in der neuen alten deutschen Bundeshauptstadt. Die Verschwendung von Ressourcen ist hier besonders eklatant, weil sie den Beginn weiterer unsozialer "Einschübe" in das Stadtbild darstellt.

Da die Planung 1-2b nicht den Schlußstein einer Platz-Bebauung darstellt, sondern den Beginn von Einzelbauwerken ohne Platzgestaltungsbedeutung - ein Einzelbauwerk für ein Bürogebäude in einem Arreal in dem insgesamt ca. 20 große Häuser, teilweise aufwändig saniert, leer stehen - ist die Bebauung zuungunsten der Lebens- und Aufenthaltsqualität mit einem Bürohaus abzulehnen.

Die in dem Planungsverhalten Spittelmarkt 1-2b sichtbare Verschlechterung der Luft-, Licht- und Sonnen-Verhältnisse für viele Betroffene werden verstärkt flankiert von den ungelösten Verkehrsproblemen der Innenstadt. Ein tragfähiges, flexibles Konzept zur Entwicklung der Verkehre gibt es nicht. Dieses wäre aber zwingend erforderlich als Rahmenbedingung für die Akzeptanz von Neuplanungen. Die durchaus reizvolle und kulturvolle Assoziation, die hier vollständig den Spittelmarkt durchquerende historische Handelsstraße 1 zu einer attraktiven Bundesfernverkehrsstraße im Rahmen einer modernen Stadtgestaltung lebens- und kulturfreundlich zu entwickeln - Avenida, Champs Elysee, Alleen -, versickert undurchdacht in der Lebensuntüchtigkeit dieser Stadt. Es geht also sichtbar und perfiderweise nur um die Vermarktung von Einzelgrundstücken. Und das ausgerechnet in der Historischen Mitte Berlins!

Auf der gesamten Strecke der Leipziger Straße - Spittelmarkt - Gertraudenstraße - Mühlendamm wird es mit dieser Planung Spittelmarkt 1-2, dessen Teil 1-2b ist, keine Verkehrsberuhigung und keine ausreichenden oberirdischen ÖPN-Verkehre im Sinne von Stadtverbindungen zwischen Plätzen und Geschäftsstraßen geben. (1931 verkehrten hier bspw. 18 Straßenbahnen (!!!) und 4 Omnibus-Linien.) Diese Planungen müssen dringend neu eingeleitet werden oder wieder auf die "Tagesordnung" gesetzt werden, wenn der gesamte innerstädtische Bereich an Lebensqualität gewinnen soll. Der Abbruch der beiden Brücken - Gertraudenbrücke und Neue Gertraudenbrücke und die Neuerrichtung einer Brücke mit Biege im "Gelenk" Spittelmarkt ist keine Lösung zur Verbesserung der Verkehre und schon gar nicht zur Revitalisierung des ÖPNV und des Fahrradverkehrs an diesem Ort. Berlin hat von seinen Gesamt-Verkehren 40% (!) Fahrradverkehre. Genau vor diesem Hintergrund ist die Planung Spittelmarkt 1-2b weiters - und nicht last but not least - auch zu sehen: ein innovatives Konzept zur Legalisierung der Fahrradverkehre auf diesen einstmaligen Fahrradwegeflächen wurde nicht entwickelt. Mit 1-2b wird diesem wichtigen, von bewußtem gesundheitlichen, sportlichen, schneller Fortbewegung und ökologischem Verhalten getragene Lebensweise vieler BürgerInnen und Verkehrsteilnehmer der Stinkefinger gezeigt und die einst vorhandene Fahrraddurchwegung vollständig durch Bebauung ad acta gelegt.

Abschließende Bemerkung:

Bei dem erschreckend sich fortsetzenden Leerstand in der Bundeshauptstadt und besonders dem in der unmittelbaren Umgebung Spittelmarkt wahrnehmbaren hohen Leerstand ist jede weitere Errichtung eines Bürogebäudes ein schrittweises Vernichten der Lebendigkeit und kulturellen Vielfältigkeit wie sie als Verlust nunmehr auch in der Berliner Öffentlichkeit seit geraumer Zeit wahrgenommen und beklagt wird. Der Urbane Gedanke "Stadt + Kultur" wird so in den Begriff "tote Bürostadt" umgewandelt.

Stadtteilvertretung Spreeinsel
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Bürger-Sprechstunde jeden letzten Mittwoch im Monat, ab 16 Uhr

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