Die Stadtteilvertretung Spreeinsel |
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung |
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Frau Datum 22.03.2004 Sehr geehrte Frau Wagner-Junker, vielen Dank für Ihre guten Wünsche, die Sie mir mit der Mail vom 11.03.04 übermittelt haben. Zu Ihren Fragen und Ihrer Kritik an der Planung für die Umgestaltung des Spittelmarktes nehme ich im Einzelnen Stellung: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes 1-2b ist am 19. März 2004 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes 1-2b vom 15.03.2004 für das Gelände zwischen Kurstraße, Spittelmarkt, Niederwallstraße und der südwestlichen Verlängerung der Kleinen Kurstraße im Bezirk Mitte liegt nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Zeit vom 29. März 2004 bis einschließlich 29. April 2004 im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Behrenstraße 42, 10117 Berlin, im 1. OG vor den Räumen 126 - 129
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 9020-5526 oder -5379 öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des Bebauungsplans Anregungen vorgebracht werden. Darüber hinaus wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter www.stadtentwicklung.berlin.de den Bebauungsplanentwurf und die textliche Begründung und ergänzende Materialien einzusehen und innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist auch auf diesem Wege Anregungen zu übermitteln. Der Plan liegt aus, um für das geplante Geschäfts- und Bürohaus die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Da einerseits dem in Einklang mit den städtebaulichen Zielen des Senats stehenden Bauwillen privater Investoren entsprochen und andererseits Raum gelassen werden soll für die in der Politik und Öffentlichkeit geführte Diskussion zum künftigen Straßenverlauf, ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans entsprechend geteilt worden. Dies entspricht auch der Intention des Senatsbeschlusses Nr. 1047/03 vom 15.04.2003, der die Prüfung der Planungsvarianten mit und ohne Abriss und Neubau der Gertraudenbrücke beinhaltet. Dass es bei der Planung nicht um ein in "... Eile mit dieser hingerotzten Klammer eines Querriegels von Bürohaus am heutigen Standort des Spindler-Brunnens" handelt, wissen Sie selbst - davon bin ich nach unseren intensiven Gesprächen überzeugt - am Besten. Vielmehr ist der Bebauungsplan 1-2b Produkt einer sorgfältigen, jahrelangen Planung, einschließlich Wettbewerbsverfahren, um einen dem Standort angemessenen Städtebau und qualitätsvolle Architektur zu erreichen. Diese hat die Wiederbelebung und Urbanisierung des Spittelmarktes zum Ziel. Der Spindlerbrunnen wird im Zuge der Baumaßnahme für das neue Gebäude am Spittelmarkt in die Parkanlage verlegt werden. Dies hatte ich Ihnen und Herrn Röhrbein bei unserem Gespräch am 21. November 2003 auch mitgeteilt. Ganz im Sinne Ihrer Vorstellungen wird nach Abschluss der Baumaßnahmen - Gebäude und Park - der Brunnen inmitten eines qualitativ aufgewerteten und neugestalteten und - im Gegensatz zur heutigen Situation - vom Verkehrslärm abgeschirmten Parks liegen. Eine Kopie dieser Mail habe ich auch an den Verteiler Ihrer E-Mail gesandt. Ich hoffe, dass ich Ihre Befürchtungen entkräften konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag |
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Stadtteilvertretung Spreeinsel Bürger-Sprechstunde jeden letzten Mittwoch im Monat, ab 16 Uhr www.spreeinsel.de |
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